Liefervorschriften für Vormaterial

1. Zweck 

In dieser Liefervorschrift sind die Anforderungen für gewalztes Vormaterial festgelegt.

Es gelten für

Warmgewalzte Rundstähle aus Stahl: DIN EN 10060
Warmgewalzter Vierkantstahl aus Stahl: DIN EN 10059


2. Geltungsbereich

Knüppel bzw. Stabstahl aus

• unlegierten Baustählen

• Einsatzstählen

• Vergütungsstählen

• Automatenstählen

• warmfesten und hochwarmfesten Stählen

• rostfreien Stählen usw.


3. Anforderungen

3.1 Werkstoff

3.1.1 Chemische Zusammensetzung   

3.1.2 Härtbarkeit und Korngröße nach jeweils gültigen Normen*

3.1.3 Technologische Eigenschaften

3.1.4 Mikroskopischer Reinheitsgrad

*Soweit die Bestellung nicht andere Vorschriften enthält.


3.2 Trennbarkeit

Das Vormaterial ist kaltscherfähig zu liefern.

• kaltscherfähig:

• Festigkeit max. 850 N/mm²  (max. 250 HB)


3.3 Innere Beschaffenheit

Frei von inneren Fehlern wie Flocken, Lunker, Lockerstellen, Einschlüssen etc., vorhandene Mängel dürfen die Verarbeitung und Funktion der Schmiedestücke nicht beeinträchtigen.
Das Vormaterial muss frei von radioaktiver Strahlung sein.


3.4 Ausführung

3.4.1 Knüppel- bzw. Stablänge
6 m + / - 200 mm bei einwandfreier Bündelung.

3.4.2 Abmessung (Toleranz)
Knüppel: 50 vkt. +/- 2 % der Kantenlänge

Stabstahl: nach DIN 1013
Warmgewalzte Rundstähle aus Stahl: DIN EN 10060
Warmgewalzter Vierkantstahl aus Stahl: DIN EN 10059

3.4.3 Kantenradius (Knüppel)
15 - 20 % der Kantenlänge - innerhalb einer Lieferung gleichmäßig - Scharfkantigkeit ist nicht zulässig.

3.4.4 Geradheit
Nach dem Auge gerade, zum automatischen Scheren geeignet, ggf. gerichtet.

3.4.5 Oberfläche
Sauber, zum Gesenkschmieden und Stauchen geeignete Oberfläche. Die Beseitigung von Fehlern ist nur mit Verfahren und in Größenordnungen zulässig, die keinen schädigenden Einfluß auf die Schmiedestücke haben. Insbesondere ist bei maschinell geschliffenen Knüppeln darauf zu achten, dass ein feiner Reparaturschliff vorliegt.

3.4.6 Oberflächenfehler
Oberflächenfehler dürfen bei der Warmumformung und Wärmebehandlung nicht zu Fehlern am Schmiedestück oder zu unzumutbarer Nacharbeit führen. In Zweifelsfällen ist die Verwendbarkeit durch Warm-Stauchproben (SEP 1005-64) nachzuweisen.

3.4.7 Stirnseite
• Warmscherenschnitt: Scher-Zungen, Scher-Nasen und Gratansätze sind nicht erlaubt.

3.4.8 Liefergewicht
Unterlieferungen sind nicht zulässig;
Überlieferungen bis 5 %.


3.5 Prüfungen und Prüfbescheinigungen

3.5.1 Werkstoff
Der Halbzeughersteller hat durch geeignete Verfahren Werkstoffverwechslungen zu verhindern.

3.5.2 Innere Beschaffenheit
Der Halbzeughersteller hat sich durch geeignete Prüfverfahren davon zu überzeugen, dass die Anforderungen an die innere Beschaffenheit entsprechend dieser Liefervorschrift eingehalten sind.


3.6 Konformitätsbescheinigungen

Von jeder Lieferung sind mit der Auftragsbestätigung eine Prüfungsbescheinigung des Stahlherstellers nach DIN EN 10204-Abnahmeprüfzeugnis 3.1 beizustellen, wenn die Bestellung keine andere Bescheinigungsart vorschreibt.

Das Werkszeugnis muss mind. nachfolgende Angaben enthalten:

• Werkstoffbezeichnung

• Chargen-Nr.

• Erschmelzungs- und Vergießungsart

• Schmelzanalyse einschl. der Spurenelemente, z. B. Cu,  AL, Sn

• mechanische Eigenschaften nach der jeweiligen Norm

• Wärmebehandlungszustand

• Abmessung und Gewicht

Werden zusätzliche Angaben benötigt, wird dies in der Bestellung gesondert angegeben, z. B. Verwechslungsprüfung, Ultraschall-Prüfung, IK-Beständigkeit usw.
 

4. Sonstige Lieferkriterien

4.1 Verschiebung des bestätigten Termins ist frühzeitig bekannt zu geben.

4.2 Bundgewicht - max. 2.500 kg

4.3 Bundbreite - max. 500 mm

4.4 Verpackung - Mit Signode-Band oder gleichwertigem.

4.5 Markierung
Etikett pro Bund mit der Angabe von Lieferant, Werkstoff, Abmessung, Chargen-Nr.  und Bundgewicht - jeder einzelne Knüppel an bündiger Stirnseite deutlich haltbar markiert mit Werkstoff, Chargen-Nr. und Abmessung.

4.6 Anlieferung

Es wird eine geschlossene Anlieferung erwartet. Teillieferungen sind nur nach vorheriger Abstimmung möglich. Die Anlieferung hat grundsätzlich durch LKW auf Unterlags­hölzern zu erfolgen, die einzelnen Bunde sind durch Keilhölzer zu trennen. Die Entladung der LKW erfolgt durch einen Kran von oben.

Der Längen-Mittelpunkt des Bundes darf max. 6 m vom Fahrzeugende liegen.

Annahmezeiten: Montag bis Donnerstag 07:00 -12:30 Uhr


5. Sonstiges

Die Lieferung einer Auftragsmenge hat generell aus einer Charge zu erfolgen!

Abweichungen von diesen Lieferbedingungen durch den Lieferanten bedürfen einer vorherigen Abstimmung mit uns.

Lieferbedingungen für warmgewalztes Vormaterial als PDF

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